Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden als Bestandteil des Pauschalreisevertrags nach §651 BGB zwischen dem Reiseveranstalter GoSafari GSR GmbH (nachfolgend GoSafari) und dem Reisenden (nachfolgend Kunde) vereinbart. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und regeln, soweit nicht im Pauschalreisevertrag eine andere Regelung getroffen wurde, das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter.
- Geltungsbereich, Definition
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet.
Ein Pauschalreisevertrag (in weiterer Folge auch Reisevertrag bezeichnet) ist ein Vertrag, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.
Der Katalog und die Homepage von GoSafari sind bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Angebote dar.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Kunde durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Kunde deren Inhalt einsehen konnte.
- Abschluss des Reisevertrags
Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag bietet der Kunde GoSafari den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. GoSafari bestätigt den Erhalt des Buchungsauftrags nach Kenntnisnahme umgehend per Email.
Der Reisevertrag gilt als geschlossen, sobald dem Kunden die Buchungsbestätigung/Rechnung per dauerhaften Datenträger (Email oder Postweg) zugekommen ist.
In Einzelfällen muss GoSafari auf Grund der Leistungsträger in Vorleistung gehen und die Anzahlung bereits für die Wirksamkeit der Buchung von Leistungen hinterlegen. Auf diesen Sachverhalt wird in dem individuellen Angebot hingewiesen. In diesem Fall gilt der Reisevertrag bereits durch die Bestätigung des Erhalts des Buchungsauftrags durch GoSafari als geschlossen.
Der Buchungsauftrag kann über das vorgedruckte Buchungsformular (Email oder Postweg) vorgenommen werden. An den Buchungsauftrag ist der Kunde für 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist hat die Buchungsbestätigung durch GoSafari zu erfolgen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt des individuellen Angebots ab, für das der Kunde eine Buchung getätigt hat, so gilt die Buchungsbestätigung als neues Angebot. In diesem Fall kommt der geänderte Vertrag durch eine formlose schriftliche Annahmeerklärung des Kunden per Email zustande.
Die Buchung kann von einem Anmelder für mehrere Reiseteilnehmer vorgenommen werden, sofern diese in dem Buchungsauftrag namentlich aufgeführt werden und der Anmelder in dem Buchungsauftrag ausdrücklich erklärt hat, von den anderen Reiseteilnehmern dazu bevollmächtigt zu sein und für die vertraglichen Verpflichtungen der Reiseteilnehmer einzustehen. Der Anmelder gilt dann als Auftraggeber. Andernfalls bedarf es eines gesonderten Buchungsauftrags durch die einzelnen Reiseteilnehmer.
Von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Regelungen, sowie Sonderwünsche oder eine Buchung mit mündlichen Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch GoSafari.
Externe Reisevermittler (z.B. Reisebüros) oder Leistungsträger in den Destinationen (z.B. Hotels, Lodges) sind nicht befugt abweichende Vereinbarungen zu treffen, Preise oder Leistungen zu ändern, Auskünfte oder Zusagen zu treffen, die den Inhalt der ausgeschriebenen oder gebuchten Leistungen des Reisevertrags ändern oder diesen widersprechen.
- Leistungen und Preise
Die vertraglich vereinbarten Leistungen und die Preise derselben ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Etwaige Sondervereinbarungen, enthaltene Zusatzleistungen oder Rabatte werden in den individuellen Angeboten, bzw. Buchungsbestätigungen ausdrücklich aufgeführt. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten.
Soweit nicht als exklusive Privat-Aktivität ausgewiesen, finden Aktivitäten der Unterkünfte, die Bestandteil einer Pauschalreise sind, gemeinsam mit anderen Gästen statt. Dies gilt unabhängig von der Reiseform und der Destination.
Dritte (z.B. externe Reisevermittler) sind nicht befugt den Inhalt der Leistungen oder die Preise zu verändern oder von den ausgeschriebenen, bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen abweichende Abreden oder Zusagen zu treffen.
Von dem Kunden separat bei Dritten gebuchte Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und gehören somit nicht zu dem Leistungsumfang von GoSafari.
Preise werden in Euro und pro Person angegeben. Ist eine abweichende Darstellung des Reisepreises sinnvoll oder notwendig (z.B. als Gesamtpreis für eine Familie o.ä.) wird dieser Sachverhalt in dem individuellen Angebot und im Reisevertrag ausdrücklich dargestellt.
- Absicherung des Reisepreises (Reisepreissicherungsschein) und Zahlung
GoSafari ist als ein in Deutschland niedergelassener Reiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung verpflichtet. GoSafari darf Zahlungen auf Pauschalreisen daher nur dann fordern oder annehmen, wenn ein Kundengeld-Absicherungsvertrag in Kraft ist und dem Kunden ein Reisepreissicherungsschein übergeben wurde. GoSafari übermittelt dem Kunden daher im Zuge der Buchungsbestätigung, spätestens mit Übermittlung der Buchungsbestätigung einen Reisepreissicherungsschein.
Nach Abschluss des Reisevertrags und Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen fällig. In Einzelfällen kann es aufgrund von Bestimmungen der Leistungsträger in den jeweiligen Destinationen zu Abweichungen kommen, welche in dem individuellen Angebot angeboten und durch die Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigt wird. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis zur Sofortzahlung fällig. GoSafari behält sich bei solchen kurzfristigen Buchungen das Recht vor, die Zahlung nur per Kreditkartenzahlung, bzw. gegen die Angabe von Kreditkartendaten als Sicherheit bis zum Zahlungseingang anzubieten.
Leistet der Kunde die Zahlungen (Anzahlung und/oder Restzahlung) nicht zu den vereinbarten Zahlungszielen, obwohl GoSafari seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Kunde besteht, kann GoSafari nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung von dem geschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Dem Kunden werden in diesem Fall Reiserücktrittskosten gemäß der durch die AGB vorgesehenen Staffelung (siehe Punkt 7), bzw. gemäß einer gesondert im Reisevertrag vereinbarten Staffelung belastet.
- Leistungsänderungen
Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Leistungsänderung, so ist GoSafari verpflichtet, den Kunden unverzüglich per dauerhaften Datenträger (Email oder Postweg) von der Änderung und dem Änderungsgrund in Kenntnis zu setzen.
Werden Änderungen an Eigenschaften von Reiseleistungen notwendig, die Teil eines bereits geschlossenen Reisevertrags sind, so sind diese vor Reisebeginn gestattet und zu akzeptieren, sofern sie das Gesamtreisepaket nicht erheblich verändern und von GoSafari nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
Handelt es sich bei der Leistungsänderung nach Vertragsschluss um eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Leistung des Reisevertrags, kann der Kunde die Änderung innerhalb einer von GoSafari gesetzten angemessenen Frist annehmen oder unentgeltlich von dem geschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss innerhalb der gesetzten Frist erklärt werden, andernfalls gilt die Änderung als angenommen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bestehen, falls an den geänderten Leistungen ein Mangel besteht.
Etwaige Kostenreduzierungen, die durch Leistungsänderungen entstehen, werden von GoSafari in Form einer Reduzierung des Reisepreises an den Kunden weitergegeben.
- Preisänderungen
Die Preisgestaltung in den individuellen Angeboten von GoSafari unterliegt Wechselkursschwankungen und Preisänderung der Leistungsträger. Die angebotenen Preise können sich daher im Laufe der Abstimmung bis zum Vertragsschluss ändern.
Treten nach Abschluss eines Reisevertrags Umstände ein, welche die Reisekosten erhöhen und waren diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder eingetreten noch vorhersehbar, so behält GoSafari sich das Recht vor, den Reisepreis eines Reisevertrags nach Abschluss des Vertrags gemäß der im Folgenden dargestellten Maßgaben zu ändern.
Umstände, die zu einer Preisänderung führen können sind dabei unter anderem
- eine Erhöhung von Beförderungskosten oder von Bestandteilen von Beförderungskosten (unter anderem Flughafengebühren, Kraftstoffkosten und Versicherungskosten);
- Eintritts- und Naturschutzgebühren;
- Steuern oder Abgaben (z.B. Beherbergungssteuer, lokale Tourismusabgabe);
- Wechselkursschwankungen.
Im Falle einer Erhöhung dieser Kosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, kann der Reisepreis anteilig um den Betrag der Erhöhung angepasst werden. Im Falle von Wechselkursschwankungen, die zu einer Erhöhung der Einkaufskosten von GoSafari führen, kann der Reisepreis um den Umfang der resultierenden Teuerung erhöht werden.
GoSafari obliegt es, den Kunden im Falle einer Preisänderung nach Vertragsschluss unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Preisänderung nach dem 21. Tag vor Reiseantritt ist ausgeschlossen.
Eine begründbare Preiserhöhung von bis zu 8% ist zulässig. Eine Preiserhöhung von mehr als 8% berechtigt den Kunden zu einem unentgeltlichen Rücktritt von dem Reisevertrag oder zu einer Teilnahme an einer gleichwertigen Reise, die GoSafari dem Kunden ohne Mehrkosten anbieten kann. Der Kunde ist verpflichtet, sein Recht ohne Verzögerung gegenüber GoSafari geltend zu machen.
Im Falle einer Verringerung der Reisekosten nach Abschluss des Reisevertrags, die sich aus einer oder mehreren der Faktoren ergibt, ist GoSafari gemäß §651 BGB verpflichtet, die Kostenersparnis in Form einer Erstattung des bereits gezahlten Mehrbetrags (abzüglich entstandener Verwaltungskosten) an den Kunden weiterzureichen.
- Rücktritt von dem Reisevertrag durch den Kunden
Der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber GoSafari (Email oder Postweg) zu erklären. Ein Nichtantritt einer Reise gilt als Reiserücktritt.
Durch einen Reiserücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn verliert GoSafari den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen steht GoSafari in diesem Fall nach §651 BGB eine Reiserücktritts-Entschädigung zu, sofern GoSafari den Rücktritt nicht zu verantworten hat und/oder in der Destination keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen (nicht der Kontrolle von GoSafari unterliegend und nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermeidbar) Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Für Pauschalreisen werden die folgenden Reiserücktritts-Entschädigungen fällig, sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Bis 91 Tage vor Reiseantritt 25% des Gesamtreisepreises
90 bis 61 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtreisepreises
60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 75% des Gesamtreisepreises
Ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Gesamtreisepreises
Als Zeitpunkt des Reiserücktritts gilt maßgeblich der Zeitpunkt des Zugangs der Reiserücktrittserklärung bei GoSafari. Zu beachten sind im Zusammenhang mit Rücktrittsfristen Wochenenden und Feiertage, an denen das Büro von GoSafari nicht besetzt und der Zugang der Rücktrittserklärung nicht möglich ist. Es gilt der folgende Werktag. GoSafari bestätigt den Zugang der Reiserücktrittserklärung umgehend nach Kenntnisnahme.
Auf Grund der Bestimmungen der Leistungsträger in den Destinationen kann es zu abweichenden Entschädigungsregelungen kommen, die in dem individuellen Angebot dargestellt und im Reisevertrag als maßgeblich für das konkrete Arrangement vereinbart werden.
Für vermittelte Leistungen (z.B. Flugvermittlung, Mietwagenvermittlung) können abweichende Entschädigungen fällig werden. Der Preis kann bei Buchung in voller Höhe fällig und nicht erstattungsfähig sein.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass GoSafari durch den Reiserücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
Der Kunde kann vor dem geplanten Reiseantritt und mit angemessenem Vorlauf für die Organisation durch GoSafari (nicht weniger als sieben Tage vor dem geplanten Reisebeginn) einen Ersatzteilnehmer benennen, der in den Reisevertrag eintritt und die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Die Erklärung hat per dauerhaften Datenträgers (Email oder Postweg) zu erfolgen. Der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Reiseanmelder haften gemeinsam als Gesamtschuldner für den vereinbarten Reisepreis und für entstandene Mehrkosten.
GoSafari kann einem bestimmten Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn die Person den Reiseerfordernissen oder gesetzlichen oder behördlichen Regelungen nicht genügt. Im Fall von vermittelten Leistungen kann die Übernahme der Vertragsverpflichtung durch eine dritte Person durch die Bestimmungen eines Leistungsträgers grundsätzlich ausgeschlossen werden (z.B. durch Tarifbestimmungen von Fluggesellschaften).
Der Abschluss einer für den vereinbarten Reisepreis ausreichenden Reiserücktrittskosten und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen. Ebenfalls dringend empfohlen ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch eine Rückführung bei Krankheit oder Unfall mit einschließt. Es ist zu beachten, dass die gesetzlichen Bestimmungen und/oder die Einreisebestimmungen einzelner Destinationen das Vorhandensein bestimmter Reiseversicherungen voraussetzen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Regelungen zu entsprechen.
- Umbuchung durch den Kunde
Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Umbuchung eines bereits geschlossenen Reisevertrags hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft/Zusammenstellung der Unterkünfte oder der Beförderung.
Sollen auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vorgenommen werden, prüft GoSafari die Wünsche auf Durchführbarkeit und Verfügbarkeit. GoSafari berechnet für die Prüfung der Umbuchungswünsche ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100,- EUR pro Reiseteilnehmer aus dem Reisevertrag. Ist eine Umbuchung möglich, bucht GoSafari die Leistungen nach Abstimmung mit und erfolgter schriftlicher Beauftragung durch den Kunden um.
Die entstehenden Kosten der Umbuchung (Stornierungskosten der ursprünglich gebuchten Leistungen, Mehrkosten, bzw. geänderte Kosten der neu gewählten Leistungen) sind durch den Kunden zu tragen und werden nach abgeschlossener Umbuchung per Zusatzbestätigung in Rechnung gestellt.
Umbuchungswünsche, die kurz vor dem Reiseantritt geäußert werden, können, sofern möglich (Verfügbarkeit, ausreichend Zeit für die Organisation und Zahlung), ausschließlich durch einen Rücktritt von dem bestehenden Reisevertrag zu den für ihn geltenden Rücktrittsbedingungen und gleichzeitige Neubuchung durchgeführt werden. Geringfügige Umbuchungswünsche sind davon ausgenommen.
Im Fall von vermittelten Leistungen kann die Umbuchung durch die Bestimmungen eines Leistungsträgers grundsätzlich ausgeschlossen sein (z.B. Tarifbestimmungen von Fluggesellschaften).
Umbuchungen, die eine Änderung des Reiseziels beinhalten, können ausschließlich durch einen Reiserücktritt von dem bestehenden Reisevertrag zu den für ihn geltenden Rücktrittsbedingungen und anschließende Neubuchung durchgeführt werden.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Es besteht kein Anspruch auf eine Kostenerstattung von Leistungen, die im Rahmen des Reisevertrags gebucht, vom Kunden aber auf Grund eigener Entscheidung oder durch eigenes Verschulden nicht in Anspruch genommen werden. GoSafari wird sich in einem solchen Fall um (teilweise) Erstattung durch den Leistungsträger vor Ort bemühen, sofern es sich nicht um einen unerheblichen Leistungsumfang handelt oder der Aufwand der Erstattung im Missverhältnis zum Wert der Leistung steht oder eine Erstattung aufgrund von Gesetzen oder der vergänglichen Natur der Leistung unmöglich ist.
- Rücktritt und Kündigung des Reisevertrags durch GoSafari
GoSafari kann in bestimmten Fällen von dem geschlossenen Reisevertrag zurücktreten (vor Reisebeginn) oder den Reisevertrag kündigen (nach Reisebeginn).
Ein Rücktritt von dem Reisevertrag durch GoSafari ist möglich, wenn vor Reisebeginn Umstände eintreten, die eine Durchführung der Reise unmöglich machen oder die Durchführung der Reise gefährlich und unverantwortbar für das Wohl des Kunden oder eines professionellen Reisebegleiters/Leistungsträgers erscheinen lassen oder die wirtschaftliche Existenz oder die Reputation von GoSafari bedrohen oder gegen moralische Grundsätze und Normen verstoßen, sofern GoSafari zum Zeitpunkt des Vertragsschluss keine Kenntnis dieser Umstände hatte. In diesem Fall verliert GoSafari den Anspruch auf den Reisepreis.
Wenn die Reise durch ein Ereignis/Umstand von höherer Gewalt, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann GoSafari von dem Reisevertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt von dem Reisevertrag durch GoSafari ist auch möglich, wenn die in dem individuellen Angebot und im Reisevertrag festgelegte Mindestteilnehmerzahl einer Reise binnen einer in dem individuellen Angebot und dem Reisevertrag festgelegten Frist nicht erreicht wurde. Der Rücktritt von dem Vertrag ist von GoSafari spätestens an dem Tag des Auslaufens der vereinbarten Frist gegenüber dem Kunden zu erklären. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt für GoSafari ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann GoSafari den Rücktritt bereits vor Ablauf der Frist erklären. GoSafari ist verpflichtet bereits durch den Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach der erfolgten Rücktrittserklärung an den Kunden zu erstatten.
Eine Kündigung des Reisevertrags nach Reisebeginn durch GoSafari ist ohne Einhaltung von Fristen möglich, wenn der Kunde trotz einer erfolgten Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder der Kunde sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine fristlose Aufkündigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Die Abmahnung kann durch einen autorisierten Mitarbeiter eines Leistungsträgers in der Destination erfolgen. In diesem Fall behält GoSafari den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Abzuziehen sind ausschließlich solche Bestandteile des Reisepreises, die im Anschluss an die Vertragskündigung tatsächlich entfallen und somit erstattungsfähig sind. Kosten, die dem Kunden in der Folge einer verhaltensbedingten Kündigung des Reisevertrags durch GoSafari etwa für die eigene Weiterreise entstehen, sind durch den Reisenden selbst zu tragen.
- Flüge als Teil der Pauschalreise vs. Flugvermittlung
GoSafari kann als Reiseveranstalter auf verschiedene Tarifarten zurückgreifen. Sogenannte Veranstaltertarife bietet GoSafari den Kunden sehr gerne als Teil der Pauschalreise an. Voraussetzungen sind dabei zum einen sichere Tarifbedingungen, die eine bestmögliche Flexibilität und nur geringe finanzielle Risiken garantieren. Zum anderen bezieht GoSafari die wirtschaftliche Situation der Fluggesellschaft und eigene Erfahrungen im Umgang mit Stornierungen von Flügen der Airline als Voraussetzung für die Buchung eines Veranstaltertarifs ein.
Sogenannte “veröffentlichte” oder “published” Tarife werden von den Fluggesellschaften häufig mit weniger flexiblen Tarifbedingungen und eingeschränkter oder ausgeschlossener Stornierbarkeit angeboten. Diese Flüge kann GoSafari auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden als separate Reiseleistung vermitteln, jedoch nicht als Teil einer Pauschalreisebuchung anbieten.
- Rechte und Pflichten des Kunden
Im Rahmen des geschlossenen Reisevertrags verpflichtet der Kunde sich zur partnerschaftlichen Mitwirkung bei der Lösung von eventuellen Unregelmäßigkeiten oder Leistungsabweichungen, im Sinne der vereinbarten Erbringung der Leistungen durch GoSafari, bzw. durch die Leistungsträger in den Destinationen.
“Fehler können passieren, es gilt sie für alle Seiten befriedigend zu lösen”.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. den Reisevertrag/Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und GoSafari auf etwaige Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten oder Abweichungen von dem individuellen Angebot hinzuweisen und Nachbesserungen zu verlangen. Bleibt die Meldung durch den Kunden aus, gilt die Abweichung mit erfolgter Anzahlung als akzeptiert.
Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet die Reiseunterlagen direkt nach Erhalt auf Übereinstimmung mit dem Reisevertrag zu prüfen und auf Abweichungen, insbesondere auf Abweichungen zu den Daten (z.B. Namen, Geburtsdatum) sofort hinzuweisen.
GoSafari stellt dem Kunde Reiseunterlagen in elektronische Form zur Verfügung – je nach Reiseart und Umfang der Buchung u.a. bestehend aus Unterkunftsvoucher, Mietwagenvoucher, Länderinformationen, spezielle Reiseinformationen, Routenbeschreibungen. Die Reiseunterlagen können je nach Destination und gebuchten Leistungen in Deutscher oder in Englischer Sprache gehalten sein.
Auf Wunsch und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 40,- EUR können die ausführlichen Reiseinformationen in Papierform auf dem Postweg zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde erhält die Reiseunterlagen nach erfolgter Restzahlung spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Reiseantritt. Erhält der Kunde die Reiseunterlagen nicht bis 14 Tage vor dem Reiseantritt, so ist er verpflichtet GoSafari umgehend in Kenntnis zu setzen.
Treten auf einer Reise Mängel an den vertraglich vereinbarten Leistungen auf, kann der Kunde Abhilfe verlangen, die innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Mangel umgehend bei einem in den Reiseunterlagen benannten Vertreter vor Ort, bei der Reiseleitung vor Ort, bei seinem Reisevermittler (z.B. Reisebüro) oder bei GoSafari zu melden.
Wird die Abhilfe im Rahmen eines angemessenen Aufwandes und innerhalb einer angemessenen Frist durch GoSafari oder einen in den Reiseunterlagen benannten Vertreter vor Ort erbracht, so gilt der Anspruch des Kunden als befriedigt.
GoSafari, bzw. der Vertreter vor Ort kann die Abhilfe versagen, falls diese einen unverhältnismäßigen Aufwand oder Kosten erfordert oder unmöglich ist.
Der Vertreter vor Ort ist grundsätzlich nicht autorisiert, Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen oder anzuerkennen. Diese sind durch den Kunden gegenüber GoSafari anzumelden und können ausschließlich von GoSafari anerkannt werden.
Wenn die Abhilfe durch GoSafari oder den Vertreter vor Ort innerhalb der Frist nicht erbracht wird, obwohl sie im Rahmen eines angemessenen Aufwands möglich wäre, ist der Kunde berechtigt, selbst Abhilfe zu schaffen und die Aufwendungen, bzw. eine Reisepreisminderung innerhalb von zwei Jahren nach Reiseende gegenüber GoSafari schriftlich geltend zu machen. Ansprüche aus nicht gemäß dem Vertrag erbrachten Leistungen verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich festgelegten Reiseendes.
Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht von Mängeln schuldhaft nicht nach oder räumt GoSafari keine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein, so verliert er den Anspruch auf Reisepreisminderung, auf Schadensersatz oder auf die Erstattung zusätzlicher Aufwendungen, die er zur Beseitigung der Mängel eingeht.
Eine Kündigung des Reisevertrags auf Grund eines erheblichen Reisemangels gemäß §651 BGB durch den Kunden ist dann möglich, wenn GoSafari zuvor eine angemessene Frist zu Erbringung von Abhilfe eingeräumt wurde und GoSafari diese Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Dies entfällt, wenn die Erbringung von Abhilfe durch GoSafari verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe zwingend notwendig wäre.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verlust, die Beschädigung oder verspätete Beförderung von Reisegepäck auf Flügen unverzüglich gegenüber der befördernden Fluggesellschaft angezeigt werden muss. Die Schadensanzeige muss bei Gepäckverlust innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen erfolgen. Die Schadensanzeige muss zwingend gegenüber der Fluggesellschaft erfolgen. Dies gilt sowohl für Flüge im Rahmen von Flugpauschalreisen, als auch für vermittelte Flüge. Eine Reisegepäckversicherung wird empfohlen. GoSafari übernimmt keine Haftung für verlorenes Reisegepäck oder für Wertgegenstände oder Bargeld im Reisegepäck. Der Kunde wird ungeachtet der Haftungsregelung gebeten, Gepäckverlust oder –Verspätung unverzüglich gegenüber GoSafari oder der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Grundsätzlich gilt während einer Reise, dass Wertgegenstände nicht frei zugänglich aufbewahrt werden sollten.
Ansprüche im Rahmen der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der EU müssen an die ausführende Fluggesellschaft gerichtet werden und können ausschließlich von dem Fluggast selbst erhoben werden.
- Haftung durch GoSafari
GoSafari wählt seine Partner, Leistungsträger und die Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreisen sind, sorgfältig aus. Im Sinn der kaufmännischen Sorgfaltspflicht haftet GoSafari für die fachmännische Planung, Zusammenstellung, Buchung und Vorbereitung der Pauschalreisen und für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des geschlossenen Reisevertrags.
GoSafari haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Kunden, sofern sie eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Kunden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos darstellen oder dem Verschulden des Kunden zuzurechnen sind.
Die vertragliche Haftung von GoSafari für Schäden, die nicht Schäden am Körper oder der Gesundheit des Kunden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, solange sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Grundsätzlich gilt es während einer Reise, Wertgegenstände zu schützen und nicht frei zugänglich aufzubewahren. GoSafari haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder Gepäckstücken während der Reise.
GoSafari haftet nicht für Mängel, Personen-/Sachschäden oder Störungen an Leistungen, welche durch den Kunden in Eigenregie bei externen Leistungsträgern gebucht wurden und die nicht Teil des mit GoSafari geschlossenen Reisevertrags sind. Dies gilt auch dann für Leistungen, die der Kunde direkt bei einem Leistungsträger vor Ort gebucht hat, wenn die Kenntnis des Angebots des Leistungsträgers durch die Beratung von GoSafari erlangt wurde.
GoSafari haftet nicht für Mängel, Personen- /Sachschäden oder Störungen an Leistungen, die von GoSafari auf Wunsch des Kunden als Fremdleistungen vermittelt wurden und die gemäß separater Vermittlungsbestätigung ausdrücklich nicht Teil eines etwaigen Reisevertrags sind. Dies kann unter anderem eine Flugvermittlung, Mietwagenvermittlung, aber auch die Vermittlung einzelner Unterkünfte oder Aktivitäten betreffen. Leistungsvermittlungen werden von GoSafari als solche in einem Vermittlungsangebot und/oder nach Buchung in einer Vermittlungsbestätigung dargestellt.
Hinsichtlich der Haftung für Mängel, Personen- /Sachschäden oder Störungen an Leistungen, welche einem internationalen Abkommen oder einer gesetzlichen Vorschrift unterliegen, die einen Schadensersatzanspruch beeinflussen, unter bestimmte Bedingungen stellen, einschränken oder ausschließen, kann sich GoSafari hierauf berufen. Ein Beispiel ist das Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr.
- Reiseinformationen, insbesondere Pass-, Visa- und Gesundheitsinformationen
GoSafari stellt dem Kunden im Sinne des Servicegedanken allgemeine Reiseinformationen zu seinem Reiseland/seinen Reiseländern und zu den geltenden Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften zur Verfügung. Dies geschieht mit dem Versand der Buchungsbestätigung und erneut mit dem Versand der Reiseunterlagen.
Sollte der Kunde Informationen benötigen, die nicht in den Informationsunterlagen von GoSafari enthalten sind (beispielsweise Einreise-/Visabestimmungen für eine bestimmte Nationalität), stellt diese GoSafari auf Anfrage sehr gerne zur Verfügung.
GoSafari weist darauf hin, dass sich die Bestimmungen und Bedingungen der Destinationen jederzeit, ggf. kurzfristig und möglicherweise ohne Kenntnis von GoSafari ändern können. GoSafari stellt die Informationen sorgfältig zusammen und aktualisiert sie regelmäßig, übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen zu jedem Zeitpunkt. Es obliegt daher dem Kunden, sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle über die geltenden Regelungen zu informieren. Als zuverlässige Quellen empfiehlt GoSafari die Informationen des Auswärtigen Amtes, aber auch der Tourismusbehörden und Auslandsvertretungen der einzelnen Reiseländer. Sehr gerne stellt GoSafari auf Anfrage die Kontaktdaten zur Verfügung.
Der Kunde ist für die Einhaltung der für sein Reiseland/Reiseländer geltenden Pass-, Einreise-, Visa- und Gesundheitsregeln, sowie für die Beschaffung der notwendigen Dokumente verantwortlich. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung entstehen, hat der Kunde zu tragen. GoSafari haftet ebenfalls nicht, wenn beispielsweise Visa zu spät oder nicht beantragt wurden oder wenn die Visumerteilung durch die verantwortliche Behörde des Reiselandes nicht rechtzeitig erfolgt oder dem Kunden die Ausreise aus dem Heimatland oder die Einreise in das Reiseland verweigert wird. Dies gilt nicht, wenn GoSafari schuldhaft falsch oder unzureichend informiert hat.
Die Reisen von GoSafari sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Sollte der Kunde in seiner Mobilität eingeschränkt sein, ist er verpflichtet, GoSafari darüber vor dem Abschluss des Reisevertrags zu informieren.
- Versicherungen
GoSafari empfiehlt den Kunden dringend den Abschluss geeigneter Versicherungen mit einer ausreichenden Deckung für die gebuchte Reise. Im Zuge der Reiseplanung und Buchung unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl Ihrer Versicherungen. Zu beachten sind die Abschlussfristen der Versicherer, die üblicherweise je nach Zeitpunkt der Reisebuchung vor Reiseantritt gestaffelt sind.
Empfohlene Reiseversicherungen umfassen Reiserücktrittskosten, Reiseabbruchkosten, Reisegepäck, Reiseunfallkosten sowie Reisekrankenkosten (Reisekrankenversicherung)/ Rücktransport. Wir empfehlen bei der Auswahl der Versicherung darauf zu achten, dass die Versicherungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Coronapandemie ihre Gültigkeit behalten.
- Verordnung (EG) Nr. 2111/2005
GoSafari ist gemäß der Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, seine Kunden über die Identität der Fluggesellschaft zu informieren, welche für eine gebuchte Reise eingesetzt werden. GoSafari informiert den Kunde vor oder spätestens bei Buchung über die Identität aller für die Reise vorgesehenen Luftfahrtunternehmen.
Stehen diese zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, informiert GoSafari den Kunden über die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft. Sobald GoSafari endgültige Kenntnis über die Identität der Luftfahrtgesellschaft erlang oder falls sich die Luftfahrtgesellschaft nach Buchung ändert, informiert GoSafari den Kunden umgehend.
Die von der EU gemäß der Verordnung Nr. 2111/2005 erstellte „Schwarze Liste“ von Luftfahrtunternehmen, denen die EU den Betrieb untersagt hat, kann über die Internet Seite von GoSafari oder über den folgenden Link der Europäischen Kommision eingesehen werden: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en
- Hinweis für Verbraucher, Gerichtsstand, Alternative Streitbeilegung
Falls sich eine Bestimmung aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GoSafari GSR GmbH als unwirksam herausstellt oder zukünftig unwirksam wird, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der weiteren Regelungen/Bestimmungen. Ein geschlossener Reisevertrag behält seine Gültigkeit.
Für die Geschäftstätigkeit von GoSafari gilt das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist am Sitz der GoSafari GSR GmbH in Potsdam festgelegt. Klagen gegen GoSafari können ausschließlich am Gerichtsstand angestrengt werden.
Der Kontakt der zuständigen Stelle der Europäischen Kommission für Streitbeilegungen (für Reiseverträge aus dem elektronischen Rechtsverkehr), ist hier zu finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen ist hier zu finden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.html
GoSafari möchte darauf hinweisen, dass sie nicht an einer freiwilligen Streitbeilegung an einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der ADR-Richtlinie der EU teilnimmt.
- Reiseveranstalter
GoSafari GSR GmbH
Zeppelinstraße 147
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 9822 3750
Internet: www.gosafari.de
Email: info@gosafari.de
HRB 36657 P
Amtsgericht Potsdam
Stand: 04/2022